Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Griaß eich, es geht auch um aus dem Katalog abgescannte Fotos. Hier das Urteil in einer fachlichen Zusammenfassung: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21779 Gruß Helmut Am 20.12.18 um 20:24 schrieb Markus: > Hallo Heinz, > >>> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für >>> Gemälde abgelaufen ist. >> >> Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das >> Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet. > > Vordergründig ja. > > Aber in Wirklichkeit geht es um eine Interessenabwägung zwischen > dem Informationsrecht der Allgemeinheit und > dem Hausrecht eines Einzelnen. > > Und der Museumsdirektor hat vor dem BGH gewonnen. > > Verlierer sind wir alle. > > Die Bevölkerung und und alle, die keinen Zugang zum Wissen und zur > Kultur, keine Teilhabe haben. > > Und wir alle hier, die wir für Freies Wissen und Freie Daten kämpfen, > sind hier die Verlierer: Wikipedia, Commons, OpenStreetMap > (um nur mal die Grossen zu nennen). > > Wahrlich kein Wintermärchen... :-( > > Gruss, Markus > > ___ > Talk-de mailing list > Talk-de@openstreetmap.org > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de -- Helmut Kauer Bodelschwinghstraße 35 83301 Traunreut Tel.: +49 08669 1309340 Fax: +49 08669 1309343 Mobil 0176 50117047 E-Mail: li...@helmut-kauer.de ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen - politische Aktionen
Am 22.12.18 um 10:54 schrieb Markus: > Hallo Stefan, > > Was ist dazu die Haltung von OSM, konkret: der OSMF und der Chapter? > > Welche politischen Schritte sind da geplant? Die Frage kann ich dir nicht beantworten, ich bin nur OSM-Beitragender und nicht in der OSMF oder einem der Chapter organisiert. Ich hatte im weiteren Verlauf zwar aufzuzeigen versucht, dass der Instanzenzug sehr wohl politische Arbeit ist, ich diesen Weg nach wie vor fuer richtig halte, und es meiner Ansicht nach keine dichotome Auswahl „_entweder_ vor den BGH ziehen _oder_ politisch taetig werden“ gibt. Ich weiss aber nicht, ob sich in der deutschsprachigen OSM-Szene Menschen berufen fuehlen, hier Kampagnenarbeit zu betreiben. Und sei's nur, die eigenen MdB/MdEP mal anzurufen. Offen gestanden vermag ich ohnehin nicht so recht einzuschaetzen, wie's die deutschsprachige OSM-Community mit der Urheberrechtsreform hat. Die Kruecke, ueber den Kunstgriff UrhG → ODbL Drittnutzer der OSM-Daten dazu zu verpflichten, ihre Beitraege ggf. auch unter ODbL zur Verfuegung zu stellen, ist ebenso charmant wie es die GPL- und CC-Lizenzen waren. Die Art, wie einige aber tatsaechlich daran _glauben_, dass eine Sammlung real existierender Fakten/Geokoordinaten tatsaechlich dem Urheberschutz im Sinne eines Droit d'Auteur unterliegen _sollten_, stoesst unterm Strich ins selbe Horn wie die Reiss-Engelhorn-Museen das getan haben. > Und Simon schlägt vor: > > "auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass > der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an > Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B. > das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben." Das koennt ihr schon auf der Ebene eurer lokalen Kommune machen. Es gibt kaum eine Kultureinrichtung, die nicht entweder in oeffentlicher Hand ist oder durch sie Foerderung erhaelt. Euer Stadt-/Gemeinderat kann durchaus Satzungen erlassen, die solche Zugangsklauseln verbindlich vorsehen[1]. Da braucht's nur eine Ratsfraktion, die das einbringt, und dann halt die passende Argumentation, um eine Mehrheit zu finden. Dafuer ist das REM-Urteil IMO ganz gut. Und Projekte wie Coding da Vinci koennen zeigen, wie es auch anders geht. regards, -stk [1] Schwierig wird's halt bei Tonaufnahmen von Orchestern etc., da sind zusaetzlich Tarifvertraege im Spiel. ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen - politische Aktionen
Hallo Stefan, Was ist dazu die Haltung von OSM, konkret: der OSMF und der Chapter? Welche politischen Schritte sind da geplant? Du schreibst: > Kernpunkt sind Werke, die laengst gemeinfrei sind und deren > Nutzung der Allgemeinheit moeglich sein sollte. > Im Grundsatz heisst das, dass Institutionen die Gemeinfreiheit von > Werken, deren urheberrechtlicher Schutz laengst abgelaufen sind, weiter > vorsaetzlich unterbinden moechten und nun nach BGH-Spruch offenbar auch > koennen. Und Simon schlägt vor: "auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B. das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben." Mit herzlichem Gruss, Markus ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
ist zwar nicht ein museum, sondern der Aachener Dom auch dort ist fotografieren verboten, allerdings ist es möglich gegen eine Gebühr eine Erlaubnis zu bekommen. Glaube es waren 5 Euro, die Fotos dürfen dann laut dem Schweizer überall verwendet werden, auch mit stativ. für private Fotos waren das 50 cent. So was wäre doch auch für Museen ideal. Für das Freilichtmuseum in Kommern (Eifel) ist eine Erlaubnis von Nöten. Ich könnte mir vorstellen das Museen das unterschiedlich handhaben. ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Am Fr., 21. Dez. 2018 um 00:18 Uhr schrieb Simon Poole : > Sinnvoller wäre es gewesen auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass > der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an > Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B. > das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben. > +1, um so mehr, als es sich hier wohl um einen öffentlichen Betreiber handelt, die Stadt Mannheim, wenn ich das richtig sehe: https://www.rem-mannheim.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/ Eigentlich sollten Museen, Sammlungen und Bibliotheken am besten selbst ihre gesammelten Werke ordentlich digitalisieren und in voller Qualität allen Interessierten übers Internet zur Verfügung stellen, da sind wir uns hier vermutlich einig. Gruß, Martin ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Am 21.12.18 um 00:17 schrieb Simon Poole: > Sinnvoller wäre es gewesen auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass > der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an > Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B. > das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben. > > Genau gleich bez. Lichtbildschutz anstatt einen, IMHO, hoffnungslosen > Fall durch die Instanzen zu treiben, lieber auf den Gesetzgeber > einwirken das der Schutz eingeschränkt oder ganz abgeschafft wird. Naja, das ist halt Politik. Es ist ja nicht so, als wuerde ein Gerichtsverfahren – vor allem eines mit so viel Berichterstattung – nicht auch zur oeffentlichen Meinungsbildung und damit zur mittelbaren und unmittelbaren Beeinflussung des Gesetzgebers einwirken. Ich finde das z.B. gerade eine wunderbare Vorlage, um das plakativ unseren GemeinderaetInnen klarzumachen, falls wir _rein hypothetisch_ einen Verwaltungsentwurf fuer eine Satzung vorschlagen wuerden, innerhalb derer die oeffentliche Foerderung von Kultureinrichtungen mit solchem Gebaren nicht zu vereinbaren waere, zwinkersmiley. regards, -stk ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Im wesentlichen ging es darum Geld zum Fenster hinaus zuwerfen. Sinnvoller wäre es gewesen auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B. das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben. Genau gleich bez. Lichtbildschutz anstatt einen, IMHO, hoffnungslosen Fall durch die Instanzen zu treiben, lieber auf den Gesetzgeber einwirken das der Schutz eingeschränkt oder ganz abgeschafft wird. Simon Am 20.12.2018 um 23:49 schrieb Stefan Kaufmann: > Am 20.12.18 um 19:20 schrieb Heinz-Jürgen Oertel: >> Darum ging es dabei nicht direkt > Doch, auch. Kernpunkt sind Werke, die laengst gemeinfrei sind und deren > Nutzung der Allgemeinheit moeglich sein sollte. Reiss-Engelhorn moechte > diese Nutzung durch die Allgemeinheit verhindern, indem sie a) einen > Schutz als Lichtbildwerk nach dem UrhG fuer eine reine Repro des Werkes > beanspruchen (es ging um eine Repro des Gemaeldes in ihrem Katalog) und > in dem sie b) durch Hausregeln anderen untersagen moechten, > grundsaetzlich zulaessige eigene Reproduktionen des gemeinfreien Werks > anzufertigen und ebenfalls gemeinfrei oder unter offener Lizenz zu > veroeffentlichen. > > Im Grundsatz heisst das, dass Institutionen die Gemeinfreiheit von > Werken, deren urheberrechtlicher Schutz laengst abgelaufen sind, weiter > vorsaetzlich unterbinden moechten und nun nach BGH-Spruch offenbar auch > koennen. > > regards, > -stk > > ___ > Talk-de mailing list > Talk-de@openstreetmap.org > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de signature.asc Description: OpenPGP digital signature ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Am 20.12.18 um 19:20 schrieb Heinz-Jürgen Oertel: > Darum ging es dabei nicht direkt Doch, auch. Kernpunkt sind Werke, die laengst gemeinfrei sind und deren Nutzung der Allgemeinheit moeglich sein sollte. Reiss-Engelhorn moechte diese Nutzung durch die Allgemeinheit verhindern, indem sie a) einen Schutz als Lichtbildwerk nach dem UrhG fuer eine reine Repro des Werkes beanspruchen (es ging um eine Repro des Gemaeldes in ihrem Katalog) und in dem sie b) durch Hausregeln anderen untersagen moechten, grundsaetzlich zulaessige eigene Reproduktionen des gemeinfreien Werks anzufertigen und ebenfalls gemeinfrei oder unter offener Lizenz zu veroeffentlichen. Im Grundsatz heisst das, dass Institutionen die Gemeinfreiheit von Werken, deren urheberrechtlicher Schutz laengst abgelaufen sind, weiter vorsaetzlich unterbinden moechten und nun nach BGH-Spruch offenbar auch koennen. regards, -stk ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 20:24:07 CET schrieb Markus: > Verlierer sind wir alle. + Heinz ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Hallo Heinz, >> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für >> Gemälde abgelaufen ist. > > Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das > Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet. Vordergründig ja. Aber in Wirklichkeit geht es um eine Interessenabwägung zwischen dem Informationsrecht der Allgemeinheit und dem Hausrecht eines Einzelnen. Und der Museumsdirektor hat vor dem BGH gewonnen. Verlierer sind wir alle. Die Bevölkerung und und alle, die keinen Zugang zum Wissen und zur Kultur, keine Teilhabe haben. Und wir alle hier, die wir für Freies Wissen und Freie Daten kämpfen, sind hier die Verlierer: Wikipedia, Commons, OpenStreetMap (um nur mal die Grossen zu nennen). Wahrlich kein Wintermärchen... :-( Gruss, Markus ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 17:23:29 CET schrieb Martin Koppenhoefer: > Ist nur insofern on topic, als auch Karten betroffen sein können: > > Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für > Gemälde abgelaufen ist. > http://www.tagesschau.de/inland/fotografierverbot-103.html Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet. Es ist immer eine Regelung eines Museums Fotografieren zu erlauben, mit einzuhaltenden Verwertungsbedingungen, an die man sich dann halten muss. Heinz ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de