Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-23 Diskussionsfäden Helmut Kauer

Griaß eich,

es geht auch um aus dem Katalog abgescannte Fotos.

Hier das Urteil in einer fachlichen Zusammenfassung:
https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21779

Gruß Helmut

Am 20.12.18 um 20:24 schrieb Markus:
> Hallo Heinz, > >>> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der
Urheberrechtsschutz für >>> Gemälde abgelaufen ist. >> >> Darum ging es
dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das >>
Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet. > >
Vordergründig ja. > > Aber in Wirklichkeit geht es um eine
Interessenabwägung zwischen > dem Informationsrecht der Allgemeinheit
und > dem Hausrecht eines Einzelnen. > > Und der Museumsdirektor hat vor
dem BGH gewonnen. > > Verlierer sind wir alle. > > Die Bevölkerung und
und alle, die keinen Zugang zum Wissen und zur > Kultur, keine Teilhabe
haben. > > Und wir alle hier, die wir für Freies Wissen und Freie Daten
kämpfen, > sind hier die Verlierer: Wikipedia, Commons, OpenStreetMap >
(um nur mal die Grossen zu nennen). > > Wahrlich kein Wintermärchen...
:-( > > Gruss, Markus > >
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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen - politische Aktionen

2018-12-23 Diskussionsfäden Stefan Kaufmann
Am 22.12.18 um 10:54 schrieb Markus:
> Hallo Stefan,
> 
> Was ist dazu die Haltung von OSM, konkret: der OSMF und der Chapter?
> 
> Welche politischen Schritte sind da geplant?

Die Frage kann ich dir nicht beantworten, ich bin nur OSM-Beitragender
und nicht in der OSMF oder einem der Chapter organisiert.

Ich hatte im weiteren Verlauf zwar aufzuzeigen versucht, dass der
Instanzenzug sehr wohl politische Arbeit ist, ich diesen Weg nach wie
vor fuer richtig halte, und es meiner Ansicht nach keine dichotome
Auswahl „_entweder_ vor den BGH ziehen _oder_ politisch taetig werden“ gibt.

Ich weiss aber nicht, ob sich in der deutschsprachigen OSM-Szene
Menschen berufen fuehlen, hier Kampagnenarbeit zu betreiben. Und sei's
nur, die eigenen MdB/MdEP mal anzurufen.

Offen gestanden vermag ich ohnehin nicht so recht einzuschaetzen, wie's
die deutschsprachige OSM-Community mit der Urheberrechtsreform hat. Die
Kruecke, ueber den Kunstgriff UrhG → ODbL Drittnutzer der OSM-Daten dazu
zu verpflichten, ihre Beitraege ggf. auch unter ODbL zur Verfuegung zu
stellen, ist ebenso charmant wie es die GPL- und CC-Lizenzen waren. Die
Art, wie einige aber tatsaechlich daran _glauben_, dass eine Sammlung
real existierender Fakten/Geokoordinaten tatsaechlich dem Urheberschutz
im Sinne eines Droit d'Auteur unterliegen _sollten_, stoesst unterm
Strich ins selbe Horn wie die Reiss-Engelhorn-Museen das getan haben.


> Und Simon schlägt vor:
> 
> "auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass
> der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an
> Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B.
> das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben."

Das koennt ihr schon auf der Ebene eurer lokalen Kommune machen. Es gibt
kaum eine Kultureinrichtung, die nicht entweder in oeffentlicher Hand
ist oder durch sie Foerderung erhaelt. Euer Stadt-/Gemeinderat kann
durchaus Satzungen erlassen, die solche Zugangsklauseln verbindlich
vorsehen[1]. Da braucht's nur eine Ratsfraktion, die das einbringt, und
dann halt die passende Argumentation, um eine Mehrheit zu finden. Dafuer
ist das REM-Urteil IMO ganz gut. Und Projekte wie Coding da Vinci
koennen zeigen, wie es auch anders geht.

regards,
-stk

[1] Schwierig wird's halt bei Tonaufnahmen von Orchestern etc., da sind
zusaetzlich Tarifvertraege im Spiel.

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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen - politische Aktionen

2018-12-22 Diskussionsfäden Markus
Hallo Stefan,

Was ist dazu die Haltung von OSM, konkret: der OSMF und der Chapter?

Welche politischen Schritte sind da geplant?

Du schreibst:

> Kernpunkt sind Werke, die laengst gemeinfrei sind und deren
> Nutzung der Allgemeinheit moeglich sein sollte. 
> Im Grundsatz heisst das, dass Institutionen die Gemeinfreiheit von
> Werken, deren urheberrechtlicher Schutz laengst abgelaufen sind, weiter
> vorsaetzlich unterbinden moechten und nun nach BGH-Spruch offenbar auch
> koennen.

Und Simon schlägt vor:

"auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass
der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an
Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B.
das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben."

Mit herzlichem Gruss,
Markus

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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-21 Diskussionsfäden Eifelhunde

ist zwar nicht ein museum, sondern der Aachener Dom

auch dort ist fotografieren verboten, allerdings ist es möglich gegen 
eine Gebühr eine Erlaubnis zu bekommen. Glaube es waren 5 Euro, die 
Fotos dürfen dann laut dem Schweizer überall verwendet werden, auch mit 
stativ. für private Fotos waren das 50 cent.


So was wäre doch auch für Museen ideal. Für das Freilichtmuseum in 
Kommern (Eifel) ist eine Erlaubnis von Nöten.


Ich könnte mir vorstellen das Museen das unterschiedlich handhaben.



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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-21 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 21. Dez. 2018 um 00:18 Uhr schrieb Simon Poole :

> Sinnvoller wäre es gewesen auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass
> der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an
> Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B.
> das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben.
>


+1, um so mehr, als es sich hier wohl um einen öffentlichen Betreiber
handelt, die Stadt Mannheim, wenn ich das richtig sehe:
https://www.rem-mannheim.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/

Eigentlich sollten Museen, Sammlungen und Bibliotheken am besten selbst
ihre gesammelten Werke ordentlich digitalisieren und in voller Qualität
allen Interessierten übers Internet zur Verfügung stellen, da sind wir uns
hier vermutlich einig.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-20 Diskussionsfäden Stefan Kaufmann
Am 21.12.18 um 00:17 schrieb Simon Poole:

> Sinnvoller wäre es gewesen auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass
> der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an
> Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B.
> das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben.
> 
> Genau gleich bez. Lichtbildschutz anstatt einen, IMHO, hoffnungslosen
> Fall durch die Instanzen zu treiben, lieber auf den Gesetzgeber
> einwirken das der Schutz eingeschränkt oder ganz abgeschafft wird.

Naja, das ist halt Politik. Es ist ja nicht so, als wuerde ein
Gerichtsverfahren – vor allem eines mit so viel Berichterstattung –
nicht auch zur oeffentlichen Meinungsbildung und damit zur mittelbaren
und unmittelbaren Beeinflussung des Gesetzgebers einwirken.

Ich finde das z.B. gerade eine wunderbare Vorlage, um das plakativ
unseren GemeinderaetInnen klarzumachen, falls wir _rein hypothetisch_
einen Verwaltungsentwurf fuer eine Satzung vorschlagen wuerden,
innerhalb derer die oeffentliche Foerderung von Kultureinrichtungen mit
solchem Gebaren nicht zu vereinbaren waere, zwinkersmiley.

regards,
-stk

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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-20 Diskussionsfäden Simon Poole
Im wesentlichen ging es darum Geld zum Fenster hinaus zuwerfen.

Sinnvoller wäre es gewesen auf den Gesetzgeber etc. einzuwirken, dass
der Erhalt von Förderung etc von Museen und ähnlichen Einrichtungen an
Bedingungen für den Zugang der Allgemeinheit geknüpft werden, die z.B.
das Photographieren von gemeinfreien Werken erlauben.

Genau gleich bez. Lichtbildschutz anstatt einen, IMHO, hoffnungslosen
Fall durch die Instanzen zu treiben, lieber auf den Gesetzgeber
einwirken das der Schutz eingeschränkt oder ganz abgeschafft wird.

Simon

Am 20.12.2018 um 23:49 schrieb Stefan Kaufmann:
> Am 20.12.18 um 19:20 schrieb Heinz-Jürgen Oertel:
>> Darum ging es dabei nicht direkt
> Doch, auch. Kernpunkt sind Werke, die laengst gemeinfrei sind und deren
> Nutzung der Allgemeinheit moeglich sein sollte. Reiss-Engelhorn moechte
> diese Nutzung durch die Allgemeinheit verhindern, indem sie a) einen
> Schutz als Lichtbildwerk nach dem UrhG fuer eine reine Repro des Werkes
> beanspruchen (es ging um eine Repro des Gemaeldes in ihrem Katalog) und
> in dem sie b) durch Hausregeln anderen untersagen moechten,
> grundsaetzlich zulaessige eigene Reproduktionen des gemeinfreien Werks
> anzufertigen und ebenfalls gemeinfrei oder unter offener Lizenz zu
> veroeffentlichen.
>
> Im Grundsatz heisst das, dass Institutionen die Gemeinfreiheit von
> Werken, deren urheberrechtlicher Schutz laengst abgelaufen sind, weiter
> vorsaetzlich unterbinden moechten und nun nach BGH-Spruch offenbar auch
> koennen.
>
> regards,
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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-20 Diskussionsfäden Stefan Kaufmann
Am 20.12.18 um 19:20 schrieb Heinz-Jürgen Oertel:
> Darum ging es dabei nicht direkt

Doch, auch. Kernpunkt sind Werke, die laengst gemeinfrei sind und deren
Nutzung der Allgemeinheit moeglich sein sollte. Reiss-Engelhorn moechte
diese Nutzung durch die Allgemeinheit verhindern, indem sie a) einen
Schutz als Lichtbildwerk nach dem UrhG fuer eine reine Repro des Werkes
beanspruchen (es ging um eine Repro des Gemaeldes in ihrem Katalog) und
in dem sie b) durch Hausregeln anderen untersagen moechten,
grundsaetzlich zulaessige eigene Reproduktionen des gemeinfreien Werks
anzufertigen und ebenfalls gemeinfrei oder unter offener Lizenz zu
veroeffentlichen.

Im Grundsatz heisst das, dass Institutionen die Gemeinfreiheit von
Werken, deren urheberrechtlicher Schutz laengst abgelaufen sind, weiter
vorsaetzlich unterbinden moechten und nun nach BGH-Spruch offenbar auch
koennen.

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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-20 Diskussionsfäden Heinz-Jürgen Oertel
Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 20:24:07 CET schrieb Markus:
> Verlierer sind wir alle.
+
   Heinz



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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-20 Diskussionsfäden Markus
Hallo Heinz,

>> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für
>> Gemälde abgelaufen ist.
> 
> Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das 
> Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet.

Vordergründig ja.

Aber in Wirklichkeit geht es um eine Interessenabwägung zwischen
dem Informationsrecht der Allgemeinheit und
dem Hausrecht eines Einzelnen.

Und der Museumsdirektor hat vor dem BGH gewonnen.

Verlierer sind wir alle.

Die Bevölkerung und und alle, die keinen Zugang zum Wissen und zur
Kultur, keine Teilhabe haben.

Und wir alle hier, die wir für Freies Wissen und Freie Daten kämpfen,
sind hier die Verlierer: Wikipedia, Commons, OpenStreetMap
(um nur mal die Grossen zu nennen).

Wahrlich kein Wintermärchen... :-(

Gruss, Markus

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Re: [Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen

2018-12-20 Diskussionsfäden Heinz-Jürgen Oertel
Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 17:23:29 CET schrieb Martin Koppenhoefer:
> Ist nur insofern on topic, als auch Karten betroffen sein können:
> 
> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für
> Gemälde abgelaufen ist.
> http://www.tagesschau.de/inland/fotografierverbot-103.html

Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das 
Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet.
Es ist immer eine Regelung eines Museums Fotografieren zu erlauben, mit 
einzuhaltenden Verwertungsbedingungen, an die man sich dann halten muss.

 Heinz





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