Was haltet ihr von der Idee, einen Kunden sofort abzuschalten, sobald eine
Echtzeitüberwachung angefordert wird. Mit etwas Kreativität in den AGB’s
würde das sicher gehen. Auf diese Weise entstehen schon gar keine Daten, die
Überwacht werden müssten ;-)

 

Aber nun mal im Ernst:

In der Telefonie ist die Sache auf eine andere, meiner Meinung nach
„fairere“ Weise gelöst. Anrufe eines überwachten Anschlusses werden vom
Telco, der die Anschlussnummer hält, auf den Switch (Server) des UVEK
umgeleitet, welche die Überwachung dann mit ihrem eigenen Equipment
durchführt. Da kleine Telcos in der Regel keine eigenen geografischen
Nummern haben und vergeben, sondern nur via Carrier Selection Anrufe
terminieren, sind die Mehrheit der Anschlüsse bei der Swisscom, welche diese
Umleitung entsprechend vornimmt. Die Überwachung verursacht also für den
Telco fast keine Kosten. Dies wird auch durch die geringe Vergütung von
unter CHF 100 bestätigt.

 

Die selbe Methode würde auch bei allen ADSL Anschlüsse funktionieren, die
über das Swisscom-DSLAM laufen, da die Umleitung im DSLAM erfolgen könnte.
Der ADSL-Provider müsste dann lediglich noch die Vorratsdaten beisteuern,
und darunter verstehe ich, wie wohl die meisten, nur die Verbindungsdaten
des Authentifizierungs-Servers. Diese Interpretation stimmt übrigens auch
wieder mit der Telefonie überein, wo auch nur Anfang und Ende der
Übermittlung, und nicht der Inhalt, also das Gespräch auf Vorrat
aufgezeichnet werden muss.

 

 

Freundliche Grüsse

Claudio Prezzi

 

COMsulting GmbH

c/o Parkstudio

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