Am Tue, 28 Feb 2012 04:24:39 +0100 schrieb Andreas Labres <[email protected]>:
> On 27.02.12 16:19, Felix Hartmann wrote: > > Fahrverbote gelten meist nicht für Fußgänger, Pferde, Radfahrer, > > Mitnichten. Bei einem Fahrverbot ist das Fahren verboten. Auch das > Radfahren! Von mir aus foot=yes. Und Pferde(-fuhrwerke) ignoriere ich > (außer sie werden explizit erwähnt, namentlich als verboten). > > motor_vehicle=no ist nur das § 52/6c (Fahrverbot für alle > Kraftfahrzeuge). > > Servus, Andreas > (mir ist schon klar, dass Du Dich über das meistens hinwegsetzt; aber > deswegen tagge ich das nicht so) Wobei aber hier auch die Behörde / Gemeinde / sonstige Schilderaufsteller die Schilder auch nicht immer ganz konsistent aufstellen. Wie sonst ist es zu erklären, dass ich 200 Meter hinter einem Fahrverbot ausgenommen Anrainer einen Radweg-Wegweiser finde? lg, Albin _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
