Am Tue, 28 Feb 2012 04:24:39 +0100
schrieb Andreas Labres <[email protected]>:

> On 27.02.12 16:19, Felix Hartmann wrote:
> > Fahrverbote gelten meist nicht für Fußgänger, Pferde, Radfahrer, 
> 
> Mitnichten. Bei einem Fahrverbot ist das Fahren verboten. Auch das
> Radfahren! Von mir aus foot=yes. Und Pferde(-fuhrwerke) ignoriere ich
> (außer sie werden explizit erwähnt, namentlich als verboten).
> 
> motor_vehicle=no ist nur das § 52/6c (Fahrverbot für alle
> Kraftfahrzeuge).
> 
> Servus, Andreas
> (mir ist schon klar, dass Du Dich über das meistens hinwegsetzt; aber
> deswegen tagge ich das nicht so)

Wobei aber hier auch die Behörde / Gemeinde / sonstige
Schilderaufsteller die Schilder auch nicht immer ganz konsistent
aufstellen. Wie sonst ist es zu erklären, dass ich 200 Meter hinter
einem Fahrverbot ausgenommen Anrainer einen Radweg-Wegweiser finde?

lg, Albin

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