On 26.02.12 21:30, Friedrich Volkmann wrote: > Wer MUSS ein Grundstück zur Erledigung aufsuchen?
Für rechtliche Details musst Du wohl die juristische Literatur bemühen. Aber IMO ist das mit bissl Augenmaß nicht wirklich ein Problem. Der Handwerker, die Müllabfuhr/Kanal, Post, Lieferanten oder den Besuch bei Verwandten, all das wird man wohl als Anrainerverkehr zählen. Nicht würde ich Deinen Drang zur Verrichtung der Notdurft sehen oder wenn man dort hinfährt, parkt und dann wandern geht. In aller Regel haben die Dinge ja einen Sinn, weil's eng ist, weil's kaum Parkplätze oder keine Umkehrmöglichkeit gibt, weil der LKW zum Abpumpen er Senkgrube durchkommen muss usw. Aber IMO. Servus, Andreas _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
