-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Mon, 27 Feb 2012 09:47:44 +0100
> Von: Stefan Kopetzky <[email protected]>
> An: [email protected]
> Betreff: Re: [Talk-at] Anlieger

> On 27.02.2012 09:01, Andreas Uller wrote:
> > Für "Fahrverbot ausgenommen Anrainer" (d.h. nur wer dort wohnt darf
> zufahren, keine Besucher/Lieferanten) gibt's glaub ich keinen passenden Tag
> (ev. access=private?).
> Nicht nur gibts keinen Tag, das ist ein rechtl. Konstrukt, dass so nicht
> existiert. Wenn ich dort wohne, darf ich auch Besucher oder Lieferanten
> etc. zu mir fahren lassen. §52/1 StVO.
> 

In §52 Abs. 1 wird nur das Fahrverbot an sich erläutert.

Ich habe mich auf den Text von dieser Seite bezogen: 
http://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/vorschrift.html, wo eindeutig 
steht, dass Anrainer nur ist wer dort wohnt, nicht deren Lieferanten etc.

Andreas

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