David Schmitt schrieb:
Ich finde das einen guten Ansatz, den ich auch verfolge. Wenn die
Strasse oder Weg der "Verteiler" für die umliegenden Häuse ist, dann ist
er Teil der Siedlung (landuse=residental) und das "Niemandsland" ist
minimal.

Bei Straßen (oder Flüssen) die durch eine Fläche hindurchgehen, ist es
noch stärker von der Bauweise abhängig:

Ich sehe das ähnlich - bei gleichem "landuse" auf beiden Seiten würde ich in den meisten Fällen die "landuse"-Fläche nicht unterbrechen und die Straße, den Bach, usw. einfach durch diese Fläche gehend zeichnen - außer es sind klar verschiedene/getrennte Flächen. Aber wir zeichenen ja an sich nicht jedes Feld und Grundstück im Normalfall, sondern bloß "hier sind Felder", "hier ist Wohngebiet", "hier ist Wald". Wenn die Strße klar zum Wohngebeit gehört, ergibt es durchaus Sinn, die Straße in die Wohngebiet-Fläche (landuse=residential) zu zeichnen, sogar wenn sie am Rand dessen ist. Bei einer Autobahn neben dem Wohngebiet und Feldern oder Wald auf der anderen Seite wird das wohl nicht zutreffen, aber bei "residential" oder gar "service" (Zufahrten) durchaus.

Robert Kaiser


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