On 08.05.2017 11:18, Robert Kaiser wrote:
AFAIK nicht ganz - Anlieger sind jene, die dort ein Anliegen haben, das
inkludiert Zusteller/Lieferanten und Gäste (und das ist "destination").
Anrainer sind doch nur Leute, die dort wohnen, oder bin ich da falsch
informiert?

Letzteres. :-) Aus den Diskussionen mit den Deutschen ist herausgekommen, dass bei denen IIRC auf Grund einer Gerichtentscheidung "Anlieger frei" tatsächlich auch Zusteller, Gäste usw. mit einschließt (also was wir "Anrainerverkehr" nennen), aber eben nicht wegen der volksethymologischen Umdeutung des Wortes "Anlieger". Laut Duden Herkunftswörterbuch kommt es von "anliegen" mit der Bedeutung: "angrenzen; sich anschmiegen; beigefügt sein; bevorstehen, sich ereignen".

Anrainerverkehr ist nicht "destination", denn destination traffic (alias "local traffic only" alias "no thru traffic") heißt, dass man zufahren, aber nicht durchfahren darf. Das entspricht unseren Zusatztafeln "Zufahrt gestattet" und "ausgenommen Fahrtziel in...". Anrainerverkehr schließt im Gegensatz zu destination traffic die Leute ein, die hinfahren um dort spazieren zu gehen o.ä. (also niemanden besuchen wollen). Andererseits ist bei Anrainerverkehr den Anrainern die Durchfahrt erlaubt, bei destination traffic nur die Zufahrt. Was wir Anrainerverkehr nennen, ist im englischen Sprachraum unbekannt und darum gibt es keine direkte Übersetzung dafür. Die Unterscheidung zwischen Anrainer und Anrainerverkehr gibt es überhaupt nur in Österreich, denn in DE kennt man nur Anlieger (ohne -verkehr) und das wird auch der Grund gewesen sein, warum das Gericht dort die Bedeutung weiter gefasst hat. Sonst könnte dort keiner mehr Post zustellen oder seine Verwandten besuchen.

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