Was mache ich nun konkret beim Mappen des Nachbardorfs?
Dort gibt es eine „Erich Kästner Schule“ mit einem Schild mit genau
dieser Beschriftung.
Die Schule nennt sich tatsächlich so: http://eks-garssen.de/

Ich glaube, Herr Kästner würde sich ... aber lassen wir das.

Wenn die sich so nennen, was gibt mir das Recht, denen den Namen zu ändern?

Ich würde ja auch nicht den „Schwulen-Treff“ als „Treffpunkt für Männer
mit Neigungen“ mappen. (Das hat Ede Zimmermann immer so umschrieben.)

Grüße
Andreas



Am 14.04.2013 23:09, schrieb Hans Schmidt:
> Am 14.04.2013 22:45, schrieb Peter Wendorff:
>> Du vermischst hier aber zwei grundverschiedene Dinge.
>> Ein Name ist ein Name ist ein Name.
>> Ein Name ist kein grammatisches Konstrukt.
>> Ein Name KANN aus einem grammatischen Kalkül angelehnt an die Regeln der
>> Grammatik gebildet werden, muss es aber nicht.
> 
> Ich habe mir hier mal die entsprechenden Dudenregelungen durchgelesen:
> 
> http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/namen
> 
> Dort steht z.B.:
> 
> Regel 137: „Bindestriche setzt man bei Zusammensetzungen mit mehreren
> oder mehrteiligen Namen <§ 50>.“
> Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium


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