Am 17.04.2013 19:11, schrieb Andreas Schmidt:
ich habe nun bewusst erst einmal drüber geschlafen, bevor ich antworte.
Also, ich habe nicht bewusst eine Regel befolgt, sondern - wie meistens
- etwas so eingetragen, wie ich es richtig finde.
Bei Eigennamen, die ungewöhnlich und dadurch missverständlich sind,
finde ich Anführungszeichen hilfreich, um erkennen zu können, wo der
Eigenname anfängt und wo er aufhört.
Beispielsweise bei Frisören (Friseuren?) namens „Abschnitt 10“ oder
„Schnittstelle“.
Unter Abschnitt 10 würde ich mir sonst eher einen Verwaltungsbezirk oder
sowas vorstellen.
Bei der Schule, die nach Erich Kästner benannt ist, habe ich die
Eigenschreibweise
Erich Kästner Schule
so getagt, aber klarmachen wollen, dass ich einen Eigennamen eingetragen
habe und dass ich nicht einen Erich, einen Kästner und eine Schule
eintragen wollte.
So etwa war mein Gefühl, als ich erstmals an dem Schild vorbeifuhr.
Dort rechts geht es zu einer Schule, zu einem Erich und auch zu einem
Kästner.
In Hannover gab's mal eine Kneipe namens „Neuntes Revier“, die somit
gleich hieß wie das 9. Polizeirevier, damals in der selben Straße. Auch
dort würde ich zur Klärung, dass der Eintrag „Neuntes Revier“ eben nicht
die Polizei meint, Anführungszeichen sinnvoll finden.
Bei all' der Erklärung finde ich inzwischen aber, dass man in diesem
konkreten Fall auch dem Erich seinen Willen lassen kann und die Schule
mit ihrem (blöden) Namen so einzeichnen kann, wie sie sich selber nennt.
Also... mir ist's egal. Wenn jemand das ändern mag, ist mir recht.
Bleib doch einfach bei der Realität ;) Das es sich bei der Kneipe nicht
um eine Polizeistation handelt, ergibt sich aus dem amenity=pub. Das der
Friseur mit dem Namen Abschnitt 10 ein Friseur ist, ergibt sich
ebenfalls aus weiteren Tags. Das name-Tag ist keine Beschreibung für
irgendwas, sondern der Name des Objekts.
Henning
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