Am 08.05.2013 09:06, schrieb Ronnie Soak:
Am 8. Mai 2013 08:21 schrieb Henning Scholland <[email protected]>:
Hallo,
Hausrecht würde ich ganz normal über das access regeln, klar ohne
*=designated bzw. *=official.
Ok.
Wenn aber nichts darauf hindeutet, dass ein Weg bspw. für Radfahrer
gesperrt ist, dann würde ich da auch kein bicycle=no taggen. Auch wenn ich
da als Radfahrer nicht lang fahren würde.
"Wenn nichts darauf hindeutet" würde ich auch keine acces-tags setzen.
Klar. Das Beispiel ging darum, DASS eben "etwas" darauf hindeutet, es eben
nur kein STVO-Schild ist, sondern eins der Gemeinde / des
Wander-/Rad-Vereins / der Anwohner / des Forstamtes usw. Sprich:
Otto-Normal-Mensch würde sich daran halten (und es vermutlich auch so in
einer Karte erwarten), es basiert aber nicht auf einer rechtlichen
Verpflichtung.
Wenn die Gemeinde ein Holzschild aufstellt, dass Rad- und Fussweg hier
getrennt verlaufen, ist das rechtlich gesehen nur eine (mehr oder weniger)
höfliche Bitte, die ich ignorieren kann. Die Frage ist: erwartet der
Kartennutzer deshalb, dass er über den "Fussweg" geroutet wird? Momentan
kann das nicht mal der Router entscheiden, weil wir das in den Daten weder
mit bicycle=no (weil kein rechtliches Verbot) noch mit bicycle=designated
(weil kein blaues Blechschild) markieren.
Ich nehme an, damit bin ich bei einem dritten tag wie bicycle=official,
aber dafür bin ich ja schon mal gerügt worden.
Gruss,
Stefan
Henning
Am 08.05.2013 07:58, schrieb Ronnie Soak:
Nein, Beispiele im Sinne von Bildern habe ich nicht.
Ich meinte eher, wenn Gemeinden einen Weg als Radweg freigeben und
Fussgängern von der Benutzung abraten, allerdings keine blauen Schilder
dafür aufstellen. (Sondern zum Beispiel selbstgestaltete Schilder.)
Gerade in grösseren Landschaftsparks (dort läuft es über das Hausrecht)
oder abseits der Durchgangsstrassen bei ländlichen Gemeinden (da gilt
gesunder Menschenverstand und das Sparsamkeitsgebot mehr) kommt das
durchaus vor.
Laut unserer Regel (anders als nach der z.B. britischen) darf hier kein
designated stehen. Bei Parks hätte ich persönlich kein Problem mit
foot=no,
da das Hausrecht ähnlich bindend ist wie ein STVO-Schild. Im Fall
Sparsamkeit+Verstand traue ich mich weniger.
Gruss,
Chaos
Die Kommunen, die Beschilderungsrecht haben, sind die kreisfreien Städte
und die Landkreise, das
gilt auch für reine Gemeindestraßen und Wirtschaftswege in der Feldmark.
Ein Schild, das das Radfahren explizit verbietet, ist das Zeichen 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art),
wenn dieses Schild dort aufgestellt ist, kann man den Weg mit
bicycle=no
beschreiben, sonst ist das Radfahren erlaubt. Auch auf allen Forst- und
Wirtschaftswegen ist es erlaubt.,
Ausnahmen sind möglicherweise Schutzgebiete, dort wird aber dann die Straße /
der Weg gesperrt.
Selbst auf den Nebenwegen zu den Wasser- und Schifffahrtsstraßen ist das
Radfahren erlaubt. In manchen
Gebirgsregionen wird es neuerdings ausgeschlossen, weil die MTB-Fahrer mit
ihren grobstolligen Reifen
die Wege kaputt fahren.
--
mit freundlichem Gruß
Dr. Ulrich-Dieter Standt
Wittenacker 5, 38527 Meine
Telefon (Festnetz) 05304-9186768 oder -2932
Telefon (mobil) Neue Nummer: 01763-4481938
Email [email protected]
Fax 03222-1581483
Skype: ulrich2912
Internet http://ulrich2912.npage.de, schaut mal rein!
Zitat des Jahres:
"Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein.
Die öffentlichen Schulden müssen verringert, die Arroganz der Behörden muss
gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen
müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen soll.
Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche
Rechnung zu leben." (Marcus Tullius Cicero, 55 v. Chr.)
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