Hallo Wolfgang, das wird tatsächlich sehr unterschiedlich gehandhabt.
§ 3 Abs. 3 Nr. 2.c) Satz 2 STVO (DE) setzt die Wirkung von zwei Linien (egal ob durchgezogen oder gestrichelt) gleich mit der Trennung durch bauliche Einrichtungen. Diese Einrichtungen heben die Geschwindigkeits-Begrenzung von 100 km/h auf. Auf andere Zusammenhänge kann man das nicht übertragen. Oftmals sind solche Straßen 20 m breit oder noch mehr. Wenn man eine Linie (highway = ...) in die Mitte zeichnet, sind die rechten Fahrspuren vielleicht schon mehr als 10 m davon entfernt und das "Einrasten" des Navis wird problematisch, besonders wenn daneben nochmal ein schmaler Fahrweg verläuft, dessen highway-Linie dann näher ist. Meine persönliche Meinung: Ich betrachte solche breiten Straßen mit zwei Mittellinien als zwei Fahrbahnen, habe aber noch keine solche Straße eingetragen. Bestehende habe ich unverändert gelassen. Bernhard **** > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Wolfgang Hinsch [mailto:[email protected]] > Gesendet: Montag, 1. Juli 2013 17:57 > An: [email protected] > Betreff: [Talk-de] Bauliche Trennung > > Hallo, > zu dem Begriff "bauliche Trennung" findet man unterschiedliche Texte im > Wiki. > > Mein konkrete Frage: ist eine doppelte Mittellinie ohne Leitplanke o.ä. > bereits eine "bauliche Trennung" oder sind die Einträge in einzelnen Wiki- > Artikeln auf ein Missverständnis des §3 Abs.3 Nr.2c STVO(DE) bezüglich der > Höchstgeschwindigket außerorts zurückzuführen? Dort wird der doppelte > Mittelstreifen gerade nicht als bauliche Trennung definiert. > > Gruß, Wolfgang > _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

