On 01.09.2013 19:59, Dietmar wrote:

Ich habe tatsächlich noch das Bundeswahlgesetz angeschaut.
Eine Kommision muß innerhalb 15 Monate nach der Wahl einen Bericht
abgeben, in dem unter anderem Vorschläge gegeben werden, ob Wahlkreise
zu ändern sind.

Solange der Gesetzgeber den Vorschlägen aber nicht folgt, bleibt das BWG unverändert und die Wahlkreise bestehen.

Die Wiederholungswahl muß innerhalb 60 Tage nach Feststellung
Rechtskraft der Entscheidung, das die Wahl ungültig erklärt wurde, erfolgen.

Und die Entscheidung kann Jahre nach der Bundestagswahl fallen; viele Entscheidungen des BVerfG über Wahlprüfungsbeschwerden haben lange Zeit gebraucht. Es ist gut möglich, dass das auch irgendwann mal bei einer letztlich erfolgreichen Beschwerde so sein wird.

Ich interpretiere das so, das die definitiv nicht bis kurz vor der
nächsten Wahl gelten.

Sie gelten, bis sie geändert werden.

Ich höre jetzt aber auf mit der Diskussion. Was für eine Verschwendung
an Energie und Zeitaufwand, in der Zeit kann ich in OSM produktiver
Daten ergänzen/aktualisieren. Viel Spaß noch mit diesen super wichtigen
Daten.

Argumente vom Typ "Erstens habe ich recht, und zweitens ist mir die Diskussion jetzt zu blöd" sind immer wieder toll...

Gruß,
Mark



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