Am 23. September 2013 22:18 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>:

> zu 2) bezieht sich ja nur auf Bundesdeutsche Militäranlagen - Wenn ich in
> Korea mappe dann betrifft mich das nicht (Sollte nur nicht nach Korea
> reisen).
>


ja, wobei (1) interessanter ist, sieh mal hier z.B.: "Bei Beseitigung oder
Räumung von Wohnungen ist den Bewohnern eine angemessene Räumungsfrist zu
gewähren. Die ausreichende anderweitige Unterbringung muß gesichert sein."
es könnten Deine Grundrechte (hier Eigentum) noch weit mehr eingeschränkt
werden, als dass Du nur nicht mappen darfst ;-)

Gruß Martin
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