Am 26.10.2013 10:38, schrieb Henning Scholland:
> Am 26.10.2013 09:59, schrieb Norbert Kück:
>> Wenn wir freies WISSEN fördern wollen und nicht freie VERMUTUNG,
>> sind wir in der Pflicht, Unstimmigkeiten und Widersprüche nicht nur
>> zu dokumentieren, sondern auch deren Klärung anzustoßen. Dazu wird
>> man alle beteiligten Dienststellen (in HB: Amt für Straßen und
>> Verkehr, Landesamt für Geoinformation, Statistisches Landesamt)
>> begrüßen müssen.
> 
> Das kann man sicher machen, wenn man das möchte. Nur ändert das ganze
> erstmal nichts an dem Problem, was man nun in die DB einträgt. Bis die
> Mühlen der Ämter fertig gemahlen haben nichts einzutragen ist sicher
> nicht sinnvoll ;)
> 
> Das Problem löst recht simpel unsere "On the Ground"-Regel. Also egal
> welche Schreibweise orthografisch richtiger oder korrekter ist, es
> sollte das in den name-Tag eingetragen werden, was vor Ort erkennbar
> ist. Auch wenn sich bei Namen wie "Ute's Hair Studio" die Fußnägel zu
> lösen beginnen.
Manno....
ich hab bis Studio gelesen und gedacht, das ist jetzt ein wunderschönes
Wortspiel - und dann versaust Du's... ;)
Beim Haarstudio würden dir doch eher die Haare ausfallen - sonst hättest
Du ein Nagelstudio nehmen sollen :P

Ansonsten aber Zustimmung zu dem, was du schreibst:
On-The-Ground-Rule, wenns sonst nicht zusammenpasst, und wenn man sich
den Aufwand machen will, bei den entsprechenden Stellen nachhaken,
ob/warum/dass es zusammenpasst/passen sollte/passend gemacht werden sollte.

Gruß
Peter

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