On Thu, Oct 31, 2013 at 02:06:03AM +0100, Martin Koppenhoefer wrote: > > eher in Ausnahmefällen, und je nach weiterer gesetzlicher Regelung > (regional), der Normalfall (häufigster Fall), der auch im Bundesrecht > so verankert ist, ist eine Nummer pro Grundstück (ein Grundstück kann > auch - weitere Ausnahme - aus mehreren Flurstücken bestehen). Wenn > sich die Nummer auf einen Eingang, Zugang oder ein Gebäude bezieht, > bringt man den addr:tag in osm dort an.
Ist eben schwierig mit der Doktrin zu vereinbaren das wir das mappen was wir sehen können ;) Flo -- Florian Lohoff [email protected]
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