Am 30. Oktober 2013 15:50 schrieb Robert S. <[email protected]>:
> Flurstücke und Hausnummern passen doch gar nicht zusammen. > Hier mal ein Beispiel aus NRW: > http://abload.de/img/alk-nrwucrm3.png > Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW <2013> > wenn mehrere Flurstücke ein Grundstück bilden, läuft eine Flst.grenze auch mal durch ein Gebäude, von so einer Ausnahme kann man nicht auf die Allgemeinheit schliessen. Aber es stimmt, im Prinzip hätte ich "Grundstück" und nicht "Flurstück" schreiben müssen, wie es auch genau so im BauGB steht: "Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften." Dennoch, der Zusammenhang von Grundstück und Flurstück ist ziemlich direkt. ;-) hier mal ein paar weitere ALK Auszüge, die das zeigen: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung07/produkte/liegenschaftsinformation/katasterinformation/alk/alk.jpg http://www.vermessung-wuttke.de/images/Auszug-aus-der-Automatisierten-Liegenschaftskarte-(ALK).jpg http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/kataster/in_alk_e.jpg Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

