Hallo, Am 29.10.2013 16:30, schrieb Johann H. Addicks: > BTW: Nicht unerwähnt lassen möchte ich die (Rechts-)Auffassung, die z.B. > von Daniel A. Rehbein vertreten wird, die (so ich es richtig verstanden > habe) etwa wie folgt lautet: > Bei Straßennamen und Hausnummern handelt es sich um "Anschriften im > Briefdienst der Deutsche Post AG", nicht jedoch um > gesetzliche/hoheitliche Ortsangaben. Letzteres Kriterium erfüllen nur > die bei den Kasterämtern geführten Verzeichnisse. > Dort sind es jedoch Gemarkungen und Flurstücke.
In Baden-Württemberg sind auch die Adressen (d.h. Straßenname + Hausnummer) Teil des Liegenschaftskatasters. Im ALKIS (Amtliches LiegenschaftsKataster-InformationsSystem) hat jedes Gebäude eine "Lagebezeichnung". In der Ortslage besteht sie aus dem Straßennamen (z.B. Hintere Gasse) und, falls vergeben der Hausnummer (9) sowie Hausnummernzusatz (a oder /1). Außerorts ist die Lagebezeichnung i.d.R. der Gewannname (z.B. Mönchsberg). Siehe auch http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=328066#p328066 In den anderen Bundesländern, dürfte das ähnlich sein. ALKIS wird derzeit oder demnächst in allen Bundesländern eingeführt. Außerdem möchte ich darauf verweisen, dass Hausnummern von der Gemeinde vergeben werden. (§ 126 BauGB) > Sprich: Auch wenn man diese Ansicht vielleicht nicht teilt, so fehlt uns > afaik ein Tagging für Flurstücke.... Ich will jetzt keine Diskussion über dir Relevanz von Flurstücken anstoßen, aber vom Flurstücksmapping halte ich gar nichts. Das ist Katastersache. Viele Grüße Michael _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

