> Denn: Außerorts ist das befahren mit dem Mofa erlaubt. (Bei 
> gleicher Beschilderung)

Das ist ein Punkt, den ich vermisse: Inner- und außerorts gelten in
Deutschland andere Verkehrsregeln, nicht nur für die Benutzung von Radwegen,
sondern auch fürs Parken, fürs Gehen an Straßen, für
Höchstgeschwindigkeiten, fürs Rechtsfahrgebot usw.

Gibt es ein Tag, mit dem man inner- oder außerhalb geschlossener Ortschaft
kennzeichnen kann?

Bernhard



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