Am 04.11.2013 um 21:23 schrieb "Bernhard Weiskopf" <[email protected]>:

> Das 50er-Schild gilt übrigens für alle Fahrzeuge, das Ortsschild dagegen nur
> für Kraftfahrzeuge. Radfahrer dürfen nach letzterem also schneller fahren.


Jein, sie müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Dürfte für die allermeisten 
aber sowieso keine Rolle spielen....

Gruß,
Martin
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