"Bernhard Weiskopf" <[email protected]> wrote: >>> Am 03/nov/2013 um 19:39 schrieb "Bernhard Weiskopf" >> <[email protected]>: >>> >>> Bei straßenbegeitenden Radwegen mit Zeichen 237, 240 oder 241 ist >>> Radfahren auf der Straße verboten. >> >> ist es nicht, die Benutzung des Radwegs ist unter bestimmten Bedingungen >> vorgeschrieben, das ist aber nicht dasselbe wie ein Verbot auf der Straße, >> das haben wir schon zig mal diskutiert.
> Die StVO, die die Straßenbenutzung regelt, hat Gesetzescharakter und darin > habe ich keine "bestimmten Bedingungen" gefunden. Den Wortlaut "Der > Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen" > finde ich klar formuliert. Dann lies mal die Verwaltungsvorschriften zur StVO, da sind für mehrspurige Fahrräder, Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger weitgehende Ausnahmen von der Benutzungspflicht gemacht, die dürfen also oftmals trotzdem die Fahrbahn nutzen, daher ist bicycle=no falsch. Grüße Johannes _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

