Hallo,

Am Dienstag, den 05.11.2013, 16:26 +0100 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am 4. November 2013 20:19 schrieb Bernhard Weiskopf <[email protected]>:
> 
> > Den Wortlaut "Der
> > Radverkehr  darf  nicht  die  Fahrbahn,  sondern  muss den Radweg benutzen"
> > finde ich klar formuliert.
> >
> 
> 
> das wäre so sicher klar formuliert, steht aber in der StVO überhaupt nicht
> so drin, oder hast Du mal die passende Stelle?
> 
> http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
> 

ich zitiere mich mal:
<
Na, dann zähl' ich noch mal ein paar Erbsen dazu:

STVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Abschnitt 5 Sonderwege, Zeichen 237
Radweg

;-)

/>

Zitate aus Gesetzen sollten immer die genaue Fundstelle enthalten. Ich
habe auch suchen müssen.

Gruß, Wolfgang


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