Am 20.12.2013 07:50, schrieb Michael Reichert:
..
... Gebäudeeinmessungspflicht. Wenn der Häuslebauer der Einmessungspflicht
nicht nachkommt ....
Dass neu errichtete Gebäude im ALK-Layer fehlen, kann auch daran liegen, dass
der ALK-Layer wahrscheinlich nicht direkt aus den ALK-Hauptdatenbanken
gerendert wird.
..
Michael
Moin!
Die Frist für die Gebäudeeinmessung in NRW beträgt 2 Jahre nach
Fertigstellung, wenn ich da noch auf dem Laufenden bin.
Es könnte aber Druck der kreditgebenden Sparkasse geben, früher zu
beweisen, dass der Bau korrekt auf dem richtigen Flurstück steht.
Die ALK in NRW heißt inzwischen ALKIS. Es sind nun alle
Katasteramtsbezirke umgestellt. Das Verfahren ALK ist nur noch in
wenigen Bundesländern im Einsatz und wird in 2 Jahren komplett abgelöst
sein.
In NRW ist das Katasteramt eine Kreis-Behörde, in vielen anderen
Bundesländern eine Landesbehörde.
In NRW gibt jedes Katasteramt einmal zum Jahresende seinen Bestand an
das Land ab (Geodatenzentrum beim RP-Köln). Die stellen einen zentralen
Kartendienst damit zur Verfügung.
Einmessungsfrist und Abgabe ans Land können sich also zu maximal 3
Jahren Verzögerung nach Fertigstellung aufsummieren bis ein Gebäude im
Landes-Kartendienst erscheint.
Es gibt Geoportale der Kreise wo eine tagesaktuelle
ALKIS-Liegenschaftskarte enthalten ist. Mit dem Firefox-Plugin "WMS
inspector" kann man Kartendienst und Ebenen darin anzeigen lassen.
http://www.adv-online.de
--
Frank
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