Am 20.12.2013 07:50, schrieb Michael Reichert:
..
...  Gebäudeeinmessungspflicht. Wenn der Häuslebauer der Einmessungspflicht 
nicht nachkommt ....

Dass neu errichtete Gebäude im ALK-Layer fehlen, kann auch daran liegen, dass 
der ALK-Layer wahrscheinlich nicht direkt aus den ALK-Hauptdatenbanken 
gerendert wird.
..

Michael

Moin!

Die Frist für die Gebäudeeinmessung in NRW beträgt 2 Jahre nach Fertigstellung, wenn ich da noch auf dem Laufenden bin. Es könnte aber Druck der kreditgebenden Sparkasse geben, früher zu beweisen, dass der Bau korrekt auf dem richtigen Flurstück steht.

Die ALK in NRW heißt inzwischen ALKIS. Es sind nun alle Katasteramtsbezirke umgestellt. Das Verfahren ALK ist nur noch in wenigen Bundesländern im Einsatz und wird in 2 Jahren komplett abgelöst sein.

In NRW ist das Katasteramt eine Kreis-Behörde, in vielen anderen Bundesländern eine Landesbehörde. In NRW gibt jedes Katasteramt einmal zum Jahresende seinen Bestand an das Land ab (Geodatenzentrum beim RP-Köln). Die stellen einen zentralen Kartendienst damit zur Verfügung.

Einmessungsfrist und Abgabe ans Land können sich also zu maximal 3 Jahren Verzögerung nach Fertigstellung aufsummieren bis ein Gebäude im Landes-Kartendienst erscheint.

Es gibt Geoportale der Kreise wo eine tagesaktuelle ALKIS-Liegenschaftskarte enthalten ist. Mit dem Firefox-Plugin "WMS inspector" kann man Kartendienst und Ebenen darin anzeigen lassen.

http://www.adv-online.de

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Frank

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