On Wed, Mar 16, 2016 at 01:23:52PM +0100, [email protected] wrote:
> Hallo,
> 
> wegen der Quelle habe ich noch Anmerkungen.
> Die Bekanntgabe und Veröffentlichung der Beschlüsse ist das eine,
> wichtig ist aber auch ob die zuständige Verkehrsbehörde eine
> verkehrsrechtliche Anordnung erlässt damit der jeweilige Beschluß
> auch umgesetzt werden kann.
> Ein Beschluss, so gut wie er auch gemeint ist, kann ja trotzdem
> rechtswidrig sein.

Auch wenn sie "Rechtswidrig" sind sind sie typischerweise zu befolgen.

Das ist ja ein ewiger Zankapfel bei der Radwegebenutzungspflicht. Da
sind ja die Anordnungen zu Hauf rechtswidrig (keine besondere
Gefahrenlage, Ausbauzustand nicht ausreichend etc). Trotzdem ist es
schwierig die aus der Welt zu schaffen - und da wo ein Schild steht ist
es erstmal zu befolgen, es sei denn man möchte gegen den Strafzettel 
gleich mit der Klage gegen die anordnende Behörde beginnen.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]
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