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> Am 05.04.2016 um 14:54 schrieb Tom Pfeifer <[email protected]>: > > https://dejure.org/gesetze/StVO/25.html > (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss > die Fahrbahn benutzen, > wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende > erheblich behindert würden. und auch: https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen. d.h. falls es militärisch dringend erforderlich ist, dürfen NATO Soldaten auch mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fahren... Gruß, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

