Bernhard Kuisle wrote on 2016/04/05 13:43:
Fußgängerzonen: Radfahren erlaubt - unerlaubt?
Die nächsten Zeilen sind unter Vorbehalt meines Gedächtnisses   .^)

1. Das Radfahren und auch das Radschieben sind wenn nicht ausdrücklich erlaubt 
in einer Fußgängerzone verboten.

https://dejure.org/gesetze/StVO/25.html
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die 
Fahrbahn benutzen,
wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich 
behindert würden.

Solange also keine erhebliche Behinderung vorliegt?

2. Das Rollern ist nach Gerichtsurteilen erlaubt. Rollern ist aber nur, wenn 
der Fuß auf dem Pedal ist, der beim Rollern auch auf dem Roller stehen würde.
D.h. für jemanden, der das Rad üblicherweise rechts schiebt, muss der rechte 
Fuß auf dem Pedal stehen. (Steht der linke Fuß drauf, ist er Radfahrer, da er 
jederzeit richtig aufsteigen könnte).

Vermutlich meinst du nicht rechtes oder linkes Bein (warum sollte ein 
Linksfüssler
nicht auf seinem rechten Pedal stehen?), sondern ob das Bein über den Rahmen
geschwungen ist oder nicht.

tom


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