Am 07.11.2018 18:24 schrieb Mark Obrembalski:
Am 07.11.18 um 09:49 schrieb sepp1...@posteo.de: Für die Anwendbarkeit der DSGVO spielt es keine Rolle, ob wir ein persönliches Datum unter "name", unter "operator" oder unter "wrdlbrmpf" eintragen. Was die Abwägung mit den Interessen des Betroffenen angeht, könnte es eine Rolle spielen, dass "name" von vielen Anwendungen ausgewertet wird, "operator" seltener und "wrdlbrmpf" fast gar nicht.
Sehe ich anders, Betreiber/Operator ist ein eindeutiges Personendatenfeld, während sich Name auf den POI und nicht auf die Person bezieht. Werden jetzt Geburtsdaten, Hochzeits- und Konformationsdaten mit erfasst - na Reschpäkt!
Deshalb liegt die Verantwortung sicher auch nicht nur beim Mapper. Soweit sie das tut, kann der Mapper allerdings ziemlich entspannt sein. Weder werden die Datenschutzbehörden irgendwann in nächster Zeit gegen einzelne Mapper vorgehen nocht nimmt der normale Craftmapper am Wettbewerb im Sinne des UWG teil, kann also auch nicht mit Aussicht auf Erfolg wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt werden.
Sicher? Mal schaun, wie lange FOSSGIS überlebt, wenn die ersten Bußgelder ins Haus flattern...
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