Hi,

On 06.11.2018 10:33, sepp1...@posteo.de wrote:
> Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und
> Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort
> von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom
> Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst
> diese als file in der Datenbank.

Gibt es möglicherweise für Personen des öffentlichen Interesses
Ausnahmen vom Schutz der persönlichen Daten?

> völlig egal ob der Koch
> nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt!

Deine Freude an blumigen Formulierungen in Ehren, aber vielleicht können
wir jetzt mit der Diskussion von Körbchengrössen aufhören. Beim ersten
Mal hab ich ja noch nichts gesagt.

> Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die
> Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen
> bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte! 

Oder die gesetzlich von ihm bereitzustellen verlangt werden. (Bis 2009
musste übrigens jeder, der eine "offenen Verkaufsstelle" hat, den Namen
des Geschäftsinhabers "mit Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen" sichtbar aussen anbringen. Heute ist das
nicht mehr vorgeschrieben. Wenn es dennoch - freiwillig - gemacht wird,
könnte daraus dann auf eine Einwilligung zur Nutzung dieser Information
geschlossen werden?)

> Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der
> Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine
> Firma ist keine natürliche Person 

Äh, das ist so nicht richtig. Eine Firma ist nur der Name, unter dem
jemand am Geschäftsleben teilnimmt. Eine Firma kann zu einer
juristischen Person gehören oder zu einer natürlichen. Die Firma Max
Mustermann Hausmeisterservice kann von Max Mustermann als
Einzelunternehmer geführt werden, oder inzwischen von seinem Schwager
Egon Exempel. Verbärge sich dahinter eine juristische Person, so müsste
dies mit einem Zusatz "GmbH" oder "AG" (es gibt noch ein paar weitere)
kenntlich gemacht werden.

> Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht
> des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die
> Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte
> sind im Grundgesetz verankert.

Nicht jedoch deren genaue Ausgestaltung nach DSGVO!

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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