Hi, On 06.11.2018 10:33, sepp1...@posteo.de wrote: > Wenn Du ein Abgeordnetenbüro mappen willst, tue das als Büro und > Abgeordnetenbüro in der Beschreibung. Der Name des Abgeordneten hat dort > von Dir eingetragen nichts zu suchen, es sei denn, Du holst Dir vom > Abgeordneten die schriftliche Bestätigung dies zu tun und hinterlegst > diese als file in der Datenbank.
Gibt es möglicherweise für Personen des öffentlichen Interesses Ausnahmen vom Schutz der persönlichen Daten? > völlig egal ob der Koch > nicht kochen kann oder die Bedienung Doppel-D und bauchfrei trägt! Deine Freude an blumigen Formulierungen in Ehren, aber vielleicht können wir jetzt mit der Diskussion von Körbchengrössen aufhören. Beim ersten Mal hab ich ja noch nichts gesagt. > Dafür gibt es das Handelsregister oder aber die > Webseite des Ladens, auf der der Betreiber selbst die Informationen > bereit stellt und zwar genau die, die er bereit stellen möchte! Oder die gesetzlich von ihm bereitzustellen verlangt werden. (Bis 2009 musste übrigens jeder, der eine "offenen Verkaufsstelle" hat, den Namen des Geschäftsinhabers "mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen" sichtbar aussen anbringen. Heute ist das nicht mehr vorgeschrieben. Wenn es dennoch - freiwillig - gemacht wird, könnte daraus dann auf eine Einwilligung zur Nutzung dieser Information geschlossen werden?) > Heißt die Firma "Max Mustermann Hausmeisterservice" ist das der > Firmenname (Punkt) - daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln. Eine > Firma ist keine natürliche Person Äh, das ist so nicht richtig. Eine Firma ist nur der Name, unter dem jemand am Geschäftsleben teilnimmt. Eine Firma kann zu einer juristischen Person gehören oder zu einer natürlichen. Die Firma Max Mustermann Hausmeisterservice kann von Max Mustermann als Einzelunternehmer geführt werden, oder inzwischen von seinem Schwager Egon Exempel. Verbärge sich dahinter eine juristische Person, so müsste dies mit einem Zusatz "GmbH" oder "AG" (es gibt noch ein paar weitere) kenntlich gemacht werden. > Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, dass das Persönlichkeitsrecht > des in dem Fall rechtlich zu mappenden Firmeninhabers stärker als die > Verpflichtung aus dem Handelsregister ist, denn Persönlichkeitsrechte > sind im Grundgesetz verankert. Nicht jedoch deren genaue Ausgestaltung nach DSGVO! Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frede...@remote.org ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de