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> On 13. Nov 2018, at 09:49, [email protected] wrote:
> 
> Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!


d.h. wenn eine Bibliothek ein Buch in ihren Index einträgt, muss sie wegen der 
DSGVO den Autor fragen, ob sie seinen Namen eintragen dürfen? Wenn sie von den 
noch lebenden Autoren keine Zustimmung haben sollten sie deren Namen 
sicherheitshalber löschen?


Gruß, Martin 
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