Hallo Michael,

danke für den Hinweis, ich hab allerdings unter §12 Abs. 7 folgendes
gefunden:

> Der Abruf von Daten nach Absatz 1 Satz 1 muss entgeltfrei und zur 
> uneingeschränkten Weiterverwendung der Daten durch jedermann ermöglicht 
> werden. Der Abruf von Daten nach Absatz 1Satz 1 soll jederzeit, ohne 
> verpflichtende Registrierung und ohne Begründung möglich sein.

Klingt für mich erst mal danach, dass man die Daten (welche das
letztendlich sind) für OSM nutzen kann. Ob die jetzt so nützlich und
hochwertig sind (s. Abs. 9 des Entwurfs), sei mal dahin gestellt, da
muss man sich wohl überraschen lassen ;)

Den Vertrag zwischen Bund und Ländern finde ich aber sehr interessant,
das war mir vorher nicht bewusst.

Grüße
Hauke

On 10.07.19 20:33, Michael Reichert wrote:
> Hallo Hauke,
> 
> Am 09.07.19 um 23:46 schrieb Hauke Stieler:
>> ich habe auf die Schnelle die hier gefunden:
>> https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/01/open-data-gesetz.html
> 
> Ich glaube, dass das nicht die gesuchte Pressemitteilung zu tun hat.
> 
> Aus dem neuen § 12a Abs. 1 des Entwurf [1]:
>> Die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltungstellen unbearbeiteteDaten, 
>> die sie zurErfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhobenhabenoder 
>> durch Dritte in ihrem Auftrag haben erheben lassen, zum Datenabruf über 
>> öffentlichzugängliche Netze bereit.
> Der Gesetzentwurf dürfte aber nur Geodaten des Bundes betreffen. Deren
> Nützlichkeit für OSM hält sich in Grenzen, es handelt sich zumeist um
> Daten für kleine Maßstäbe. Eine Nützlichkeit für OSM kann ich mir nur
> bei diversen kleineren Nischendatensätzen, z.B. bei Informationen über
> kampfmittelbelastete Flächen mit Betretungsverbot im Eigentum des Bundes
> (ehemalige Truppenübungsplätze) vorstellen.
> 
> Absatz 4 schließt Daten aus, für die Urheberrechteoderverwandte
> Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Darunter fallen die vom Bundesamt
> für Kartographie und Geodäsie genutzten Geodaten der Länder, denn die
> Rechte daran verbleiben bei den Ländern [2]. Alles bleibt, wie es ist.
> 
> Viele Grüße
> 
> Michael
> 
> 
> 
> [1]
> https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/gesetztesentwuerfe/entwurf-open-data-gesetz.pdf;jsessionid=35311D6D3360AC5D22C110D9D6488C48.1_cid373?__blob=publicationFile&v=1
> [2] Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler
> Geobasisdaten
> der Länder zur Nutzung im Bundesbereich, abrufbar unter
> https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-uber-die-kontinuierliche-ubermittlung-amtlicher-digitaler-geobasisdaten-der-lander-zur-nutzung-im-bundesbereich/385441/anhang/VGeoBund2019-mitUnterschriften.pdf
> 
> 
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