Bernd Wurst <[EMAIL PROTECTED]> writes: > Am Montag, 9. Juni 2008 schrieb Frederik Ramm: >> Ich sehe den worst-case darin, dass wir Daten wieder loeschen muessen. > > Ich sehe die Löschung aller Änderungen, die in Bayern in den letzten 10 Tagen > gemacht wurden als sehr schlimmen worst-case an.
Man muss keineswegs sofort hüpfen, wenn eine behörde irgendetwas verlauten lässt. Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern als quellen für das erstellen von karten ist keine urheberrechtverletzung. Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil bekannt. > Auch wenn das vielleicht bürokratisch ist, irgendwas schriftliches > sollte IMHO schon sein. Mails und mündliche aussagen sind rechtsrelevant. Wenn du mit einer behörde in e-mail-kontakt stehst, dann ist das alles vollkommen rechtsverwertbar; durch das ping-pong von frage und antwort verifizieren sich die mails. Das rufen nach rechtsgutachten ist zumindest für den deutschen bereich humbug. Solche gutachten sind in der regel prinzipbedingt windelweich, da es keine urteile bislang gibt. -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

