Hallo. Am Dienstag, 10. Juni 2008 schrieb Karl Eichwalder: > Man muss keineswegs sofort hüpfen, wenn eine behörde irgendetwas > verlauten lässt.
Nicht "sofort weil jemand was sagt" sondern gesetzt den Fall, dass es eine einsteilige Verfügung oder ähnliches geben sollte. Natürlich ist das *jetzt* in diesem Fall nicht so. Aber es wäre IMHO denkbar. > Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern > als quellen für das erstellen von karten ist keine > urheberrechtverletzung. Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil > bekannt. Das glaube ich nicht. Deiner Folgerung nach wäre es auch kein Problem, Google-Maps abzuzeichnen. Das ist aber sehr wohl nicht erlaubt. Auch ohne Urteil. In diesem Bereich gibt es vermutlich deutlich mehr Abmahnungen als Urteile. Gruß, Bernd -- Fachbegriffe der Informatik (#440): Chamäleon Pinguin nach Anwendung aller SuSE-Patches. (Hans Bonfigt)
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