Hallo.

Am Dienstag, 10. Juni 2008 schrieb Karl Eichwalder:
> Man muss keineswegs sofort hüpfen, wenn eine behörde irgendetwas
> verlauten lässt.  

Nicht "sofort weil jemand was sagt" sondern gesetzt den Fall, dass es eine 
einsteilige Verfügung oder ähnliches geben sollte. Natürlich ist das *jetzt* 
in diesem Fall nicht so. Aber es wäre IMHO denkbar.


> Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern 
> als quellen für das erstellen von karten ist keine
> urheberrechtverletzung.  Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil
> bekannt.

Das glaube ich nicht. Deiner Folgerung nach wäre es auch kein Problem, 
Google-Maps abzuzeichnen. Das ist aber sehr wohl nicht erlaubt. Auch ohne 
Urteil. In diesem Bereich gibt es vermutlich deutlich mehr Abmahnungen als 
Urteile.

Gruß, Bernd

-- 
Fachbegriffe der Informatik (#440): Chamäleon
   Pinguin nach Anwendung aller SuSE-Patches.
(Hans Bonfigt)

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