Thomas Hieber schrieb:
Ich glaube viel eindeutiger kann man es nicht verbieten, von der Luftbildern irgendwas abzumalen. Ob das juristisch haltbar ist, das ist natürlich die andere Frage, aber ich vermute, dass Google auch ein oder zwei Anwälte beschäftigt und die das schon geprüft haben.
Lustigerweise können die sich ihre Nutzungsbedingungen in die Haare schmieren, wenn der Gesetzgeber sagt, es ist erlaubt da kein Copyrightvermerk.
Steht eigentlich in den Nutzungsbedingugen von Google immer noch drin, dass man es erst mit Erreichung der Volljährigkeit nutzen darf?
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