Am Dienstag, 29. Juli 2008 21:15 schrieb Tobias Wendorff:

> ich denke, so die CC-Lizenz hat in Deutschland vor Gericht nur sehr
> wenig Bedeutung. 
>
> In Deutschland gilt, dass das Urheberrecht nur im Erbfall übertragbar
> ist und lediglich Nutzungs- und Schutzrechte eingeräumt werden können.
>
> In meinen Augen ist die Erhebung von Koordinaten und die Einpflege
> der Daten in ein GIS eine kreative Arbeit und ist urheberrechtlich
> zu schützen.

Sehr fraglich ist m.E., ob die Beiträge der einzelnen Mapper tatsächlich 
eine ausreichende Schöpfungshöhe haben, um Urheberrechtsschutz zu 
genießen. 

Davon unabhängig gibt es den Schutz des gesamten Ergebnisses als 
Datenbankwerk. Und hier spielt dann die CC-Lizenz vielleicht doch eine 
Rolle, weil sie die Übereinkunft darstellt, aufgrund derer die 
Beteiligten gemeinschaftlich ihr (Datenbank-)Werk produzieren.

Hatto

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