Florian Heer schrieb:

> In Deinem Fall wird wohl einfach mal ein Schild vergessen worden sein.

Die Beschaffenheit eines Weges sagt nichts über deren "Öffentlichkeit" 
und deren Befahrbarkeit mit KFZ aus.

Wenn ein Weg nicht durch Beschilderung als "Privatweg" oder mit 
irgendwelchen Zeichen250-Kombinationen kenntlich gemacht ist, dann darf 
man dort langfahren, sofern der Charakter "Privatweg" völlig 
offensichtlich ist (z.B. Hofauffahrt, Werkszufahrt.)

Ich habe in solchen Situationen ("Streit mit sich wichtig vorkommenden 
Leuten") gute Erfahrungen damit gemacht, das Handy zu zücken und zu 
verkünden, dass ich jetzt die Polizei dazurufen werde.
In dem Moment hat sich bislang jedes Mal die Aggression in Verlegenheit 
aufgelöst.

-jha-


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