Am 2. August 2008 21:58 schrieb Hanno Böck <[EMAIL PROTECTED]>:
> Am Samstag 02 August 2008 schrieb Andreas Jacob:
>> §3 Abs.2 Satz 4 kann in BW offensichtlich dahingehend interpretiert werden,
>> dass Feldwege nicht befahren werden dürfen. Siehe auch:
>>
>> http://www.dusslingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=461
>
> Da steht aber nicht wodurch sich ein Feldweg auszeichnet. Also ich hab schon
> Straßen gesehen, die definitiv Straßen sind, weil sie bewohnte Siedlungen mit
> dem Rest der Welt verbinden, die definitiv weniger ausgebaut sind als das,
> was ich manchmal als Feldwege sehe.

aber nicht in Baden-Wuerttemberg. Diese Interpretation der Stadt
Dusslingen bezieht sich ja ausdruecklich auf BW, und da wirst Du keine
Strasse finden, die nicht geteert ist (habe ich zumindest noch nicht,
und ich habe ueber 20 Jahre in Tuebingen gewohnt).

Martin
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