Am Samstag 02 August 2008 schrieb Andreas Jacob: > §3 Abs.2 Satz 4 kann in BW offensichtlich dahingehend interpretiert werden, > dass Feldwege nicht befahren werden dürfen. Siehe auch: > > http://www.dusslingen.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=461
Da steht aber nicht wodurch sich ein Feldweg auszeichnet. Also ich hab schon Straßen gesehen, die definitiv Straßen sind, weil sie bewohnte Siedlungen mit dem Rest der Welt verbinden, die definitiv weniger ausgebaut sind als das, was ich manchmal als Feldwege sehe. Ich würde laienhaft behaupten, das ist ein Gesetz, welches der Normenklarheit widerspricht und somit null und nichtig ist. Aber ich bin ja kein Jurist ;-) Hat jemand Lust das Land BaWü zu verklagen? ;-) -- Hanno Böck Blog: http://www.hboeck.de/ GPG: 3DBD3B20 Jabber/Mail: [EMAIL PROTECTED]
signature.asc
Description: This is a digitally signed message part.
_______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

