Privatweg heisst nicht automatisch dass man dort nicht fahren darf.
Z.B. die Strasse auf die Teufelsmühle in Bad Herrenalb ist eine 
Privatstrasse, darf
aber befahren werden - zu den Hauptausflugszeiten muss man dafür eine 
Gebühr entrichten.
Auch in den bayrischen Alpen gibt es solche Strassen bzw. Wege.
Bei Lörrach gibt es eine alte Forstrasse - ein nicht geteerter Waldweg - 
der darf befahren werden.
Auch bei Achern gibt es solche Wege.
In Weinbergen findet man häufig geteeret Feldwege - manchmal sind sie 
nur für die LAndwirtschaft
freigegeben, manchmal sind sie nur während der Erntesaison gesperrt.
In manchen Städten und Gemeinden sind fast alle "residentials" für 
Nichtanwohner gesperrt - das halte
ich für deutlich überreguliert.
Von der Beschaffenheit eines Weges kann man also nicht auf dessen 
öffentliche (nicht)befahrbarkeit
schliessen!

Garry

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