Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
> Als Datenlieferant würde ich mich im Sinne von § 4 Ziffer 9 UWG
> angegriffen fühlen.

Auf einer Juristenmailingliste mag sowas sinnvoll sein. Auf unserer 
Liste hier ist es sachdienlich, Gesetztestexte mit vollem Inhalt zu 
zitieren und nicht nur auf Paragraphen zu verweisen. Ausser, man 
verfolgt mit seiner Nachricht einen anderen Zweck als den, eine 
inhaltliche Aussage zu machen.

Bye
Frederik


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