Guenther Meyer schrieb:
> das heisst fuer nichtjuristen?

Ich bin auch kein Jurist, aber es mag sowas sein:
Wenn uns jemand die Daten schenkt, obwohl er eventuell kein Recht
zum Weiterverkauf oder zur kostenfreien Weitergabe hat und ein
Dritter, dem die Daten gehören oder die gleichen Daten verkauft,
dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil hat, könnte dies eventuell
wettberwerbswidrig sein.

Ist halt nur eine Vermutung, lieber auf Nummer sicher gehen,
als OSM wegen sowas gegen die Wand zu fahren.

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