Frederik Ramm schrieb:
> Auf einer Juristenmailingliste mag sowas sinnvoll sein. Auf unserer 
> Liste hier ist es sachdienlich, Gesetztestexte mit vollem Inhalt zu 
> zitieren und nicht nur auf Paragraphen zu verweisen. Ausser, man 
> verfolgt mit seiner Nachricht einen anderen Zweck als den, eine 
> inhaltliche Aussage zu machen.

Hädädä :-)

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