Frederik Ramm schrieb: > Auf einer Juristenmailingliste mag sowas sinnvoll sein. Auf unserer > Liste hier ist es sachdienlich, Gesetztestexte mit vollem Inhalt zu > zitieren und nicht nur auf Paragraphen zu verweisen. Ausser, man > verfolgt mit seiner Nachricht einen anderen Zweck als den, eine > inhaltliche Aussage zu machen.
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