Birgit Nietsch schrieb:
> Guenther Meyer schrieb:
> 
> Es gibt Fälle, die man nicht automatisch entscheiden kann, weil sich
> die Schilder in einem Fall auf nachfolgende Gegebenheiten beziehen,
> und im anderen nicht.

Und jetzt kommen nette Konstrukte, deren Realitätsbezug durchaus
angezweifelt werden dürfen.

> - max. 9,5t
> - max. 30 km/h
> - Anlieger frei
> Heisst in dem Fall nicht, dass Anlieger rasen dürfen, sondern dass
> Bauer Hinnerk mit seinem Viehtransporter da durch darf.

Sollte tatsächlich solch eine Kombination von Schildern auftreten, wird
das sicherlich so aussehen:

max. 30 km/h
Lücke
max. 9,5t
"Zusatzschild: Anlieger frei".

Damit dürfte der Sinnzusammenhang einigermaßen ausgedrückt sein,
allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass manche Verkehrsämter
aufgrund der Uneindeutigkeitsmöglichkeit darauf verzichten, diese beiden
Schilder an einem Pfosten zu kombinieren.

> - max. 12t
> - max. 30 km/h
> - LKW verboten
> - Anlieger frei
> - das ganze vor 'ner Brücke
> Bauer Hinnerk darf mit dem Viehtransporter durch, solange jener
> nicht mehr als 12t wiegt, denn sonst bricht die Brücke ein.

Laut Vorschrift dürfen an einem Pfosten nicht mehr als zwei
Verbotsschilder, nur ausnahmsweise drei Verbotsschilder, montiert werden
- bei drei Schildern darf sich aber nur eines auf den fließenden Verkehr
beziehen.

Dein Beispiel umfaßt vier Schilder, die sich ALLE auf den fließenden
Verkehr beziehen. Es wird also in der Praxis nicht vorkommen.

Zudem baust du noch einen Logikfehler ein. Was meinst du denn mit "LKW
verboten"? Doch nicht etwa dieses runde rotumrandete Schild mit dem
Schwarzen LKW drauf?

Dieses Schild steht für: "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Nicht
für "LKW verboten".

Dieses Schild kombiniert sich ganz schlecht mit einem Verbot eines
tatsächlichen Gewichts.

Bleibt also übrig: Maximales Gewicht 12 Tonnen, maximale Geschwindigkeit
30 km/h - keine Ausnahme für Anlieger, weil das Anliegerschild für "LKW
verboten" ja mit entfällt.


Es liegt mir fern, zu behaupten, die Behören würden es nicht hinkriegen,
absoluten Schilderschwachsinn zu produzieren - das Gegenteil ist mit
Sicherheit der Fall. Aber wenn schon irgendwelche Beispiele ausgedacht
werden, dann doch bitte welche, die in der Realität auch vorkommen können.

Viele Grüße
Sven

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