Hallo Tobias,

Am 30. August 2008 12:26 schrieb Tobias Hägele <[EMAIL PROTECTED]>:

>
> Ich kenne genügend Schilderkombinationen, bei denen ich nicht in der
> Lage bin, die Eindeutig zu taggen.
>
> Wenn Du damit die beiden angehängten Fotos meinst:
unter Berücksichtigung des vorn von Hatto verlinkten Urteils
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/1110.pdf ist das doch
eigentlich klar:

Bild 1: für KFZ gesperrt an Samstagen und Sonntagen; für Fahrzeuge über 3,5t
gesperrt, jedoch nicht für land- und forstwirtschaftl. Verkehr.

Bild 2: ür Fahrzeuge über 6 t gesperrt, jedoch nicht für
landwirtschaftlichen Verkehr; max 30km/h und max 2,50 m Breite (für alle).

Gruß, Thomas
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