Hallo Tobias, Am 30. August 2008 12:26 schrieb Tobias Hägele <[EMAIL PROTECTED]>:
> > Ich kenne genügend Schilderkombinationen, bei denen ich nicht in der > Lage bin, die Eindeutig zu taggen. > > Wenn Du damit die beiden angehängten Fotos meinst: unter Berücksichtigung des vorn von Hatto verlinkten Urteils http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/1110.pdf ist das doch eigentlich klar: Bild 1: für KFZ gesperrt an Samstagen und Sonntagen; für Fahrzeuge über 3,5t gesperrt, jedoch nicht für land- und forstwirtschaftl. Verkehr. Bild 2: ür Fahrzeuge über 6 t gesperrt, jedoch nicht für landwirtschaftlichen Verkehr; max 30km/h und max 2,50 m Breite (für alle). Gruß, Thomas
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