2008/10/1 Guenther Meyer <[EMAIL PROTECTED]>: >> Hallo, >> >> ich auch nicht. Aber selbst wenn: kann uns scheißegal sein. Wir >> (jeder) darf den Fakt, das genau dort, dort und dort ein >> Aldi-Supermarkt steht, veröffentlichen. Da spricht nichts dagegen. >> Auch nicht die Verwendung der Wortmarke "Aldi" in einem Kartenwerk. > sicher? > soweit ich mich erinnern kann, wurden schon foren aufgrund verwendung eines > markennamens kostenpflichtig abgemahnt, nur weil den markeninhabern das dort > ueber das produkt geschriebene nicht gefallen hat...
Hallo Guenther, kostenpflichtig abmehnen kann jeder jeden. Ich kann heute noch zum Anwalt gehen und eine Abmahnung an dich rausgehen lassen die es dir untersagt meinen Namen zu nennen. Ne Rechnung vom Anwalt dazu. Ob das nun berechtigt ist oder nicht. Zahlen musst du ja nicht, dazu müsste ich erstmal Klage erheben und Recht bekommen. Da du keinen speziellen Fall nennst, kann ich nichts genaues sagen, ABER: ich denke, dass dort nicht gegen die bloße Nennung, sondern gegen die unter Umständen ungeschickte Berichterstattung vorgegangen wurde. Wenn ich ich meinen Blog schreibe: "Dieser blöde MP3.Player von XYZ ist totaler Schrott, XYZ, alles Betrüger" dann habe ich druchaus ein Problem. Hingegen mit "mein MP3 Player von XYZ ist defekt geliefert worden, spielt keine .ogg ab obwohl damit geworden wird. Ich werde nie wieder ein Produkt von XYZ kaufen" ist einwandfrei, soweit ich Fakten nenne. Nochmal zum Markenrecht: "Einerseits liege eine Markenverletzung deshalb nicht vor, weil der Beklagte die Marke gar nicht in markenmäßiger, d.h. kennzeichnender Weise benutze – er nehme auf seiner Internet-Seite lediglich Bezug auf ein fremdes Angebot, welches er in zutreffender Weise durch Benennung der fremden Marke dem tatsächlichen Anbieter zuordne" http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=280&Fachgebiet_id=74 Auch OSM benutzt "Aldi" "McDonalds" usw nicht in markenmäßiger Weise. Hier habe ich auch noch einen Artikel gefunden: http://www.ra-kanzlei-richter.de/artikel/nennung-fremder-namen-oder-marken.html Daraus geht sehr allgemein hervor, das unter Umsänden ein gewerblicher Nutzer unsere Daten (und nicht wir!) uU ein Problem hätte. Das ist aber in den meisten Fällen auszuschließen, da §34 MarkenG, besonders Satz 2: "Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im *geschäftlichen Verkehr* [...] 2.*ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen* als *Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen*, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, *ihre geographische Herkunft* oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen" Gruß, Dominik _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

