Am Mittwoch 01 Oktober 2008 schrieb Tobias Wendorff:
> Birgit Nietsch schrieb:
> > Hiermit mahne ich dich kostenpflichtig für die Nichtverwendung von
> > Großbuchstaben in deinem Artikel ab, da mir das nicht gefällt.
>
> Ich mahne Dich ab, weil Du "Guenther [...]" abgemahnt hast.
>
fuer beides gibt's keine rechtliche grundlage.
fuer die von mir angesprochenen faelle aufgrund des markenrechts anscheinend 
sehr wohl. wenn juristen einem ans bein pissen wollen, dann legen die die 
gesetzgebung schon so aus, dass es ihnen passt...



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