Norbert Kück schrieb:
> Hallo,
>
> Michael Schmitt schrieb:
>   
>> Norbert Kück schrieb:
>>     
>>> In der Regel verlaufen Orts-, Kreis- und Landesgrenzen gemeinsam und es
>>> gibt keine kreis- bzw. gemeindefreie Landesgebiete.
>>>       
>
>   
>> Es gibt gemeindfreie Gebiete, siehe 
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindefreies_Gebiet
>>     
> Mein "in der Regel" bezieht sich auf beide Satzteile, die mit "und" 
> verbunden sind. Ich habe nicht behauptet, dass es gemeindefreie Gebiete 
> oder getrennte Grenzverläufe niemals geben kann. Tut mir leid, wenn das 
> missversständlich war.
> Mir geht es darum, Sonderfälle als solche zu sehen und nicht als Anlass 
> für eine nichtendenwollende Verkomplizierung des Regelwerkes. 
> Pareto-Prinzip: Mit 20% Aufwand erreicht man 80% Ergebnis. (Nicht an den 
> Zahlen verbeißen.)
>
>   
>> Wenn entsprechend gekennzeichnet, lassen sie sich also auch zu anderen 
>> Flächen addieren.
>>     
> So isses.
>
>   
>> Wäre in deinem Beispiel nicht die Fläche des Stadtbremischen 
>> Überseehafengebietes definiert? Somit kann es dann zur Addition des 
>> Landesgebietes vollständig genutzt werden.
>>     
> Genau. Es gibt dort kein Problem der Flächenzuweisung. Was nicht zur 
> Gemeinde Bremerhaven gehört, gehört zur Gemeinde Bremen. Und beide 
> zusammen bilden das Land. Deshalb wende ich mich ja dagegen, die 
> Gemeindeflächen um die Wasserfläche zu berauben. Costline ist NICHT 
> politische Grenze. Es gibt daher auch keinen Grund, Grenzen auf die 
> Wasserkante zu mappen.
>   
Gut, dann verstehen wir uns bezüglich der politischen Grenzen.

Manchmal möchte man aber gerne die reine Landfläche haben. Wie könnte 
dies dann benannt werden?

Gruss  mikes


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