Hallo Michael! Michael Schmitt schrieb:
Und was spricht dagegen, daß unter bestimmten Umständen eine Ebene nicht vorhanden ist? Nicht alle Bundesländer haben Regierungsbezirke und es gibt nicht in allen Landkreisen Ämter, Samtgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften.Heiko Jacobs schrieb:6: Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, einheitlich bis auf Hamburg und BerlinEine kreisfreie Stadt hat aber keine Stadtgrenze (9), sondern ist ja direkt von einer Kreisgrenze (6) umschlossen, da sobald du diese Grenze überschreitest du ja schon in einem anderen Landkreis bist.in Bremen koennte man Bremen und Bremerhaven als zwei kreisfreie Staedte bezeichnen, so au laut Wikipedia "kreisfreie Stadt"7: "Bezirk (von Landkreis oder kreisfreier Stadt)" hmmm...Bezirk von Landkreis koennte man Samtgemeinde nennen, aber das ist ja 8 Bezirk von kreisfreier Stadt muesste ja in der Tat unterhalb 9 kommen,denn 9 = Stadtgrenze ist ja uebergeordnet.In den OSM-Daten siehst du das z.B. in München. (Allerdings sind noch nicht alle Stadtbezirksgrenzen erfasst.)
Sollte von mir auch nicht bestritten werden. Ich habe damit lediglich feststellen wollen, dass die Aussage "Bezirk von kreisfreier Stadt muesste ja in der Tat unterhalb 9 kommen, denn 9 = Stadtgrenze ist ja uebergeordnet" so nicht korrekt ist, da es in diesen Fällen gar keine Stadtgrenze gibt. Wenn es in diesen Fällen keine Stadtgrenze gibt (sondern nur die Kreisgrenze), so muss die Stadtbezirksgrenze in kreisfreien Städten auch nicht unterhalb diese gelegt werden.
Sind Amt, Samtgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft nicht Bezirke in einem Landkreis? => Level 7 und 8 sind gleichwertig. Hat jemand Beispiele in denen es Bezirke gibt die auch noch Amt, Samtgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beinhalten?
Ob es den Fall gibt, dass beides zusammenfällt weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall gibt es einen semantischen Unterschied, der in meinen Augen diese Unterscheidung rechtfertigt:
Die "Bezirke in einem Landkreis" sind Untergliederungen des Landkreises, die Ämter, Samtgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften gehen dagegen nicht von einem Landkreis aus, sondern sind Zusammenschluss verschiedener Gemeinden.
Das eine ist also eine Untergliederung, das andere eine Zusammenfassung.
Somit würden die Level >7 alle um eins raufrutschen und man hat noch Öuft nach unten um Einteilungen innerhalb von Stadtvierteln und Gemeindeteile anzugeben. Habe dafür im Moment zwar kein Beispiel aber irgendwann ergibt sich sicherlich die Notwendigkeit.
Ich sehe hierfür auch nicht wirklich die Notwendigkeit. Wir haben eine Definition nach der nun auch Daten bisher erfasst wurden und auf der anderen Seite keinen Nutzen davon diese Levels umzudefinieren. Es würde nur dazu führen, dass bei Daten nicht mehr klar ist nach welcher Definition sie nun erfasst sind und wie sie auszuwerten sind.
Matthias
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