Karl Eichwalder schrieb:
> Ja, nein, das ist eindeutig, darum geht es in der regel nicht. Es geht
> z.b. um wege in wohngebieten, die rechtlich nicht wirklich für
> radverkehr freigegeben sind, wo aber angepasstes radfahren
> ("schrittgeschwindigkeit") toleriert wird.
Wenn dort tatsächlich "Radfahren verboten" ausgeschildert ist, sollte
das auch so getaggt werden. Wenn Radfahren in Schrittgeschwindigkeit
erlaubt ist, müsste da eben eine Geschwindigkeitsbeschränkung getaggt
werden.
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