Karl Eichwalder schrieb:

> Ja, nein, das ist eindeutig, darum geht es in der regel nicht.  Es geht
> z.b. um wege in wohngebieten, die rechtlich nicht wirklich für
> radverkehr freigegeben sind, wo aber angepasstes radfahren
> ("schrittgeschwindigkeit") toleriert wird.

Wenn dort tatsächlich "Radfahren verboten" ausgeschildert ist, sollte 
das auch so getaggt werden. Wenn Radfahren in Schrittgeschwindigkeit 
erlaubt ist, müsste da eben eine Geschwindigkeitsbeschränkung getaggt 
werden.


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