Tobias Wendorff schrieb:
> Sascha Silbe schrieb:
>   
>>> 1. Ausnahmeregelung beantragen
>>>       
>> Details?
>>     
>
> Nur geraten. Könnte es aber vielleicht geben.
>
>   
>>> 2. Wie einige Chinesen machen (Aufkleber drucken)
>>>       
>> Nicht nur Chinesen. In ähnlichem Zusammenhang schon live erlebt... :)
>>     
>
> Die Hemmschwelle ist ja auch niedrig.
>
>   
>>> 3. in den Sauren Apfel beißen
>>>       
>> Wird mir nix anderes übrig bleiben. Übrigens lese ich gerade die 
>> EMV-Richtlinie. Demnach fallen auch Bausätze (dort "serienmäßig 
>> vorbereitete Baukasten" genannt") darunter...
>>     
>
> Also zur ursprünglichen Idee zurück: Einen ausländischen Partner
> finden :-)
>
>   
>>> 4. ein CE-gelabeltes Gerät bei eBay kaufen und umbauen
>>>       
>> Was nicht hilft, da beim Umbau die Konformitätserklärung ungültig wird.
>>     
>
> Demnach sind alle meine Prototypen verfassungswidrig.
>
>   
Das ist alles halb so wild ;-) Die EU-Konformitätsbescheinigung stellt
der aus der das Gerät in den Verkehr bringt. Das kann man einfach selber
machen "Hiermit bestätige ich dass ........" Wenn man sich sicher ist
dass die Grenzwerte eingehalten werden muß man nicht mal in ein EMV
Labor. Wir machen z.B. unsere leitungsgeführte Störungen alle selber bei
uns im Labor. Abstrahlung  kann man mit Spectrumanalyser und 
Schnüffelsonden mal überschlagen, auch das machen wir selber. Nur zur
Abschlußmessung gehen wir aber ins EMV-Labor. Also an sowas kann so ein
Projekt nicht scheidern.

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