Ekkehart schrieb: > Torsten Leistikow schrieb: >> Ekkehart schrieb: >>> Das sehe ich anders. So wie Du es meinst heißt footway wohl >>> foot=designated. Die Widmung eines Weges ist allerdings in Deutschland >>> ein hochoffizieller Verwaltungsakt [2]. >> >> Aber woraus schliesst du, dass mit dem englischen "designated" dieser >> offizielle Verwaltungsakt gemeint ist? > > Ähh, weil das die Bedeutung von dem Wort ist, laut Wörterbuch (siehe > andere Mail). > > Bzw. wenn es das nicht ist, dann fehlt uns noch ein ganz entscheidendes Tag. > >> >> Mal abgesehen davon: Der von dir angegebene Text bezieht sich auf die >> Widmung von Strassen. Ich glaube nicht, dass das auch auf andere Wege >> uebertragbar ist. 50m von mir gibt es einen beschilderten Fussweg, bei >> dem ich mir sicher bin, dass der nicht durch einen foermlichen Akt >> gewidmet wurde. > > Warum bist Du Dir sicher? Liest Du die amtlichen Veröffentlichungen > regelmäßig? > Ich habe mir mal ein paar so Widmungen durchgelesen, es ist unglaublich > was für triviale Dinge da umfassend und offiziell gewidmet werden. Ich > kenne einen Weg in meiner Gegend, der lediglich ein Schotterweg ist und > da gibt es definitiv eine amtliche Widmung zu. > Von daher bin ich mir sicher, daß es irgendwo im Aktenberg die Widmung > für Deinen Fußweg gibt.
Berücksichtigt bei der Diskussion bitte, dass sich das Straßenverkehrsrecht (hier: Verkehrsschilder) am Straßenrecht (hier: Widmung) orientieren muß. Ein nur als Radweg gewidmeter Weg darf durch das Straßenverkehrsrecht nicht zusätzlich für z.B. Autos freigegeben werden. Was nach der Widmung als Nutzungsart maximal zulässig ist kann man also unter Umständen einem Verkehrsschild entnehmen. Welche Nutzungsarten nach der Widmung hingegen insgesamt zugelassen sind lässt sich den Verkehrsschildern hingegen nicht entnehmen. Hier können Verkehrsschilder bestimmte Nutzungsarten beschränken wenn es notwendig ist (Straßenverkehrsrecht als Ordnungsrecht). Mann kann das Verkehrsschild also als Indiz für die Grenze der zulässigen Nutzungsart nehmen. Eine für Fußgänger und Radfahrer gewidmeter Weg kann für Radfahrer also durchaus straßenrechtlichen Beschränkungen unterworfen werden. Soviel zum Verhältnis von Widmung und Verkehrsschildern. Ich empfehle daher sich am Verkehrsschild zu orientieren. Gruß Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

