Am 28. Januar 2009 14:09 schrieb DarkAngel <[email protected]>: > Martin Koppenhoefer schrieb: > > > > > [1] einfach mal das Stichwort "Stadtschnellbahn" suchen im Text der EBO: > > http://www.wedebruch.de/gesetze/betrieb/ebo1.htm > > > Und wo ist definiert, was "Stadtschnellbahn" im Sinne dieser > Betriebsordnung ist? > > -- > Gruß Mario > > ist das die richtige Frage, oder wird das nicht vom Betreiber definiert? Das ist eine "Stadtschnellbahn", also werden aus der EBO alle Regeln fuer Stadtschnellbahnen angewandt. Ansonsten sind sie gem. Paragraf 1 auch "(Diese Verordnung gilt für) "regelspurige Eisenbahnen.", sonst gilt die EBO nicht.
Martin
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